Die Schulordnung gibt einen Überblick über die Zielsetzung der Pädagogik und soll durch klare Regelungen die Kommunikation erleichtern.

  • Jeder Schüler/Jede Schülerin hat sich selber, unabhängig von den Eltern, für die Beschulung in der kleinen Institution entschieden.
  • Beim ersten Gespräch werden die Lernziele klar beschrieben. Diese Ziele gilt es beharrlich anzustreben. Deutlich wird vermerkt, dass neben schulischem Wissen auch die Lerntechnik, wachsendes Selbstvertrauen, Pünktlichkeit und Verlässlichkeit wichtige Ziele sind.
  • Ein Handeln, was den grundsätzlichen Zielen zuwider läuft, kann nicht geduldet werden, dies versteht sich aus oben genannten Zielen als selbstverständlich.
  • Ausserdem ist auf sorgsamen Umgang mit Material und Mobiliar zu achten. Fahrlässige, grobfahrlässige oder mutwillige Beschädigungen müssen durch die Eltern repariert  oder ersetzt werden.
  • Sorgfältig ausgeführte Hausaufgaben und pünktliches Erscheinen gelten als selbstverständlich.
  • Schüler/Innen, welche die Ziele der Schulordnung missachten, den Unterricht stören oder über längere Zeit keine schulische Entwicklung zeigen und sogar dem gemeinsamen Lernen im Wege stehen, können von der Schulleitung mit einem Verweis verwarnt werden. Nach dreimaligem Verwarnen kann der Schüler/die Schülerin von der Schule gewiesen werden.
  • In Ausnahmefällen können auch Kinder mit Störungen im Pädago geschult werden. Hier ist eine verlängerte Probezeit notwendig. Sollte es sich jedoch innerhalb des Verlaufes zeigen, dass sinnvoller Unterricht nicht mehr möglich oder diese Störung die Entwicklung anderer Schüler beeinträchtigt, kann dieser Schüler/diese Schülerin kurzfristig von der Schule gewiesen werden.

 

Schaffhausen 14. Oktober 2005

Elisabeth Asaël